Yvonne Kussmann: Ausreisepflichtige Personen...
Ausreisepflichtige Personen und gescheiterte Abschiebungen.
Medial und von Seiten der Politik wird gerne behauptet, dass Abschiebungen meist daran scheitern, dass sich die Herkunftsländer weigern würden, ihre Bürger zurückzunehmen. Das entspricht nicht der Realität. Vielmehr wird so versucht, zu suggerieren, dass man quasi nichts dafür könne, sondern die Herkunftsländern daran Schuld trägen, dass nicht abgeschoben wird. Eine neue Antwort der Landesregierung NRW auf eine Anfrage der AfD zeigt, dass die meisten Abschiebungen scheitern, weil die Leute nicht auffindbar, sprich untergetaucht sind, was wiederum zeigt, dass der Kontrollverlust kaum größer sein könnte.
Ende Dezember 2025 hielten sich in NRW 52.472 ausreisepflichtige Personen auf. Das ist die Größe einer Stadt wie z.B. Passau in Bayern.
Es gab im Jahr 2025 in NRW insgesamt 8.715 Abschiebeversuche.
4.076 davon wurden tatsächlich vollzogen, 4.639 Abschiebeversuche sind jedoch gescheitert.
Von den 4.639 gescheiterten Abschiebeversuchen erfolgten 2.386 aus Landeseinrichtungen, sprich aus Zentralen Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünften. Also nochmals zum Verständnis, diese 2.386 Abschiebeversuche scheiterten.
Hiervon scheiterten jedoch nur 45 Abschiebungen weil der Zielstaat die Annahme verweigerte.
Der weit größte Teil scheiterte mit 992 Fällen, weil die Person nicht anwesend war. In 466 Fällen war die Person komplett untergetaucht und in 268 Fällen halfen die Kirchen durch Kirchenasyl dabei mit, geltendes Recht nicht umzusetzen.
Auch interessant: 73 Abschiebungen scheiterten weil es angeblich personelle Engpässe in der jeweils zuständigen Ausländerbehörde gegeben hätte. Bei 63 Fällen war Widerstand der Hinderungsgrund.
Quelle: Drucksache 18/20768
https://x.com/YveK22/status/2086466152876703931