Yvonne Kussmann: Prozess im Fall des Messerangriffs...
Prozess im Fall des Messerangriffs vom Media Markt in Ulm. Jetzt geht es doch noch um die Frage der Schuldfähigkeit.
Zur Erinnerung: Am 14. Januar 2026 betrat der seit 2023 ausreisepflichtige 30-jährige Eritreer den Ulmer Media Markt und stach mit einem Messer mehrfach auf einen 25-jährigen Mitarbeiter des Geschäfts ein. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Verletzungen, musste mehrmals reanimiert werden und verbrachte mehrere Wochen im Krankenhaus. Zwei weitere Mitarbeiter wurden verletzt, als sie ihrem Kollegen helfen wollten.
Der Tatverdächtige kam 2017 nach Deutschland und verbrachte einen Großteil seines Aufenthalts in Deutschlands im Knast. Erst im Dezember 2025 wurde er aus der Haft entlassen. Rund vier Wochen folgte dann die Messerattacke im Media Markt.
Bisher war von eine psychischen Erkrankung des Angeklagten nicht die Rede. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten, das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde, kam zum vorläufigen Ergebnis, dass zum Tatzeitpunkt keine Einschränkung der Schuldfähigkeit vorlag, was ich damals zwar positiv überrascht aber doch verwundert zur Kenntnis nahm.
Jetzt erfährt man durch die SWP, dass nun doch die Schuldunfähigkeit im Raum steht. Denn der Angeklagte befindet sich nicht in Haft, sondern seit der Tat im Justizkrankenhaus Hohenasperg und dort in der psychiatrischen Abteilung. Mit Verwunderung, so der Richter, stelle er fest, dass der Angeklagte in der psychiatrischen Klinik sei und dort eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde. Davon erfuhr das Gericht durch ein Schreiben der Gefängnisklinik.
Ich wollte eigentlich erst kommende Woche zum Prozess, wenn das Urteil erwartet wird, zumal ich gesundheitlich etwas angeschlagen bin aktuell. Angesichts dieser Wendung bin ich aber beim nächsten Termin Ende der Woche schon vor Ort und berichte dann.
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